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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. OPPOSABILITÄT :
Mit der Inanspruchnahme unserer Dienste akzeptiert der Kunde die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, die von unseren Vertragspartnern stammen können.

 

2. PREISE:
Wenn der Kunde den Auftrag annimmt, verpflichtet sich 2C MANUTENTION voll und ganz zur Einhaltung der im Angebot genannten Bedingungen. Der angebotene Preis gilt für die im Kostenvoranschlag angegebene Dauer. Wenn keine Dauer angegeben ist, gilt der Preis für 15 Tage ab dem Datum des Kostenvoranschlags.

 

3. LIEFERFRISTEN:
Die Lieferfristen werden als Schätzungen und nicht als verbindlich angegeben. Das Datum des Auftragseingangs bestimmt die Vereinbarung. Eine Verzögerung der Lieferfrist kann weder zur Stornierung des Auftrags noch zu irgendeiner Form von Entschädigung führen. Jede vom Kunden oder seinem Vertreter gewünschte Änderung gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlag muss vor der Ausführung der Arbeiten genehmigt werden, und es muss ein neuer Kostenvoranschlag erstellt werden.

 

4. FESTSTELLUNG BEI DER LIEFERUNG UND RISIKOÜBERGANG :
Der Empfänger der Waren und/oder Dienstleistungen muss diese bei der Lieferung sorgfältig untersuchen und alle sichtbaren Schäden müssen sofort gemeldet werden. Nicht sichtbare Schäden müssen uns innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt per Einschreiben mitgeteilt werden. Wenn uns diese Probleme nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden, können keine Ansprüche wegen versteckter Mängel oder anderer späterer negativer Auswirkungen geltend gemacht werden.

 

5. EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL :
2C MANUTENTION behält das Eigentum an den Gütern und Artikeln, die Gegenstand dieser Rechnung sind, bis zur vollständigen Bezahlung des Preises einschließlich Hauptforderung und Zinsen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, hat 2C MANUTENTION das Recht, die Waren wieder in Besitz zu nehmen, und der Verkauf wird als nichtig betrachtet. Die geleisteten Anzahlungen verbleiben bei 2C MANUTENTION als Ausgleich für die Nutzung der Waren. Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises behält 2C MANUTENTION das Eigentum an den Waren und es ist dem Kunden untersagt, diese weiterzuverkaufen, zu verändern oder in irgendeiner Weise zu modifizieren.

 

6. RISIKOÜBERTRAGUNG:
Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe für die Container oder Waren verantwortlich, wobei die Übertragung des Besitzes auch die Übertragung der Risiken nach sich zieht. Je nach Leistung kann die Übertragung durch einen Austausch materialisiert werden. 2C MANUTENTION kann nicht für Container oder Waren haftbar gemacht werden, die das Lager verlassen haben und für die er nicht mehr die rechtliche Obhut hat. Der Kunde verpflichtet sich daher, eine Versicherungspolice abzuschließen, um die Risiken des Verlusts, des Diebstahls oder der Zerstörung der Ladung sowie seine zivilrechtliche Haftung als Besitzer abzudecken.

 

7. ÜBERTRAGUNG DES TRANSPORTRISIKOS :
Falls ihr Transport vom Kunden und/oder seinen Vertretern, Subunternehmern, Agenten, Angestellten oder ihren Empfängern organisiert wird, verpflichten sich diese Einheiten, den Transport mit ihren eigenen Mitteln und unter ihrer alleinigen Verantwortung durchzuführen. Die Haftung von 2C MANUTENTION beschränkt sich auf die Verladung des Containers/der Ware auf das Fahrgestell. Der Transport des Containers bzw. der Ware muss mit einem Containerchassis erfolgen; andernfalls kann 2C MANUTENTION die Verladung auf ein Pritschenchassis genehmigen. In jedem Fall liegt das Verstauen in der alleinigen Verantwortung des Kunden und/oder der oben genannten Personen, die sicherstellen müssen, dass die Drehverriegelungen des Chassis verriegelt sind. 2C MANUTENTION kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus einer mangelhaften Verstauung ergeben, sei es für die Ware/den Behälter, die Fahrzeuge des Spediteurs, dessen Personal oder Dritte im Allgemeinen. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die 2C MANUTENTION entstehen. Der Kunde bestätigt, dass er diese Einzelheiten zur Kenntnis genommen hat, und stellt 2C MANUTENTION ausdrücklich von jeglicher Haftung frei, die sich aus bestimmten Gesetzen, Vorschriften, nationalen oder internationalen Vereinbarungen ergeben könnte.

 

8. HÖHERE GEWALT :
Im Falle höherer Gewalt kann 2C MANUTENTION nicht haftbar gemacht werden. Dazu gehören insbesondere die üblicherweise vom französischen Recht anerkannten Fälle wie Streiks, Aussperrungen, Epidemien, Störungen der Transportmittel, der Versorgung, Erdbeben, Brände, Stürme und Windgeschwindigkeiten über 70 km/h, Frost, Überschwemmungen, Unwetter, Wasserschäden, staatliche oder gesetzliche Beschränkungen, Störungen der Telekommunikation einschließlich des Wählnetzes der Telekommunikationsanbieter, mechanische Zwischenfälle (Stillstand der Maschinen aufgrund eines Unfalls oder einer Panne), Demonstrationen, Aufstände, Straßensperren, Schäden aufgrund eines ausländischen Krieges, Bürgerkriegs, einer Rebellion, eines Aufstands, einer Meuterei oder eines militärischen Angriffs oder einer Revolution sowie alle anderen Fälle, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.

 

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Dienstleistungen sind gemäß den im Angebot beschriebenen Bedingungen zu bezahlen. Die Zahlung muss am eingetragenen Sitz des Unternehmens 2C MANUTENTION erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Wenn eine Rechnung über das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum hinaus unbezahlt bleibt, wird eine Strafe in Höhe des Eineinhalbfachen des gesetzlichen Zinssatzes (wie im Gesetz Nr. 92-1442 vom 31.12.92 festgelegt) erhoben. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Versand einer Mahnung per Einschreiben erfolgt, wird ein Aufschlag von 10 % des Hauptbetrages als Pauschalklausel hinzugefügt. Bleibt die Zahlung unbezahlt, kann zwischen den beiden Parteien eine Rückgabe vereinbart werden, für die der Kunde haftet.

 

10. LIEFERBEDINGUNGEN:
Der Kunde muss uns die notwendigen Bedingungen für die Durchfahrt der Lieferwagen zur Verfügung stellen. 2C MANUTENTION kann nicht für eine eventuelle Nichtlieferung haftbar gemacht werden. Alle anfallenden Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

11. RÜCKTRITT :
Wenn der Kunde beschließt, vom Vertrag zurückzutreten, wird die geleistete Anzahlung in keinem Fall zurückerstattet. Wenn keine Anzahlung geleistet wurde, wird eine Strafgebühr von 20 % erhoben.

 

12. GERICHTSSTAND :
Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht von PONT D'AIN zuständig, auch im Falle eines Garantieaufrufs oder einer Vielzahl von Verteidigern.

 

Sitz der Gesellschaft

2C MANUTENTION SAS
53 Rue Du 1Er Septembre 1944 
01160 Pont D'ain
FRANKREICH


Siret 52989656500023 Bourg-En-Bresse B 529 896 565
Kontakt

Telefon: (+33) 09 70 70 76 14.

E-Mail: contact@2cmanut.com

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